Beförderungsbedingungen
für Ballonfahrten der Tucek Luftfahrt GmbH
Beförderungsbedingungen
für Ballonfahrten der Tucek Luftfahrt GmbH
§1 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
Der Veranstalter (Tucek Luftfahrt GmbH) stellt für die Ballonfahrt Heißluftballons samt ausgebildeten Piloten bereit. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Bezahlung laut geltendem Tarif. Mit Annahme dieses Tickets und Teilnahme an der Fahrt kommt ein Luftbeförderungsvertrag zustande. Auf diesen Vertrag finden die Regelungen des Übereinkommens von Montreal (Verordnung (EG) Nr. 2027/97 i.d.g.F.) Anwendung, unabhängig davon, ob es sich um einen internationalen Flug handelt.
§2 Haftung und Versicherungsschutz
Die Tucek Luftfahrt GmbH hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche die in Österreich gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen für gewerbliche Personenbeförderung abdeckt (gemäß §164 Luftfahrtgesetz). Der Besitz eines gültigen Tickets gilt als Nachweis des Versicherungsschutzes.
§3 Gesundheitliche Eignung
Ballonfahren stellt eine sportliche Betätigung mit besonderen Anforderungen dar. Der Teilnehmer bestätigt mit Ticketannahme, gesundheitlich geeignet zu sein. Personen mit Herz-Kreislaufproblemen, psychischen Erkrankungen, Epilepsie, nach Schädelverletzungen, mit Herzschrittmachern oder Schwangere sollten nicht teilnehmen. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit einem Arzt erforderlich.
§4 Haftungsausschluss bei gesundheitlichen Folgen
Für Schäden, die auf den individuellen Gesundheitszustand des Teilnehmers zurückzuführen sind, übernimmt die Tucek Luftfahrt GmbH keine Haftung. Die Teilnahme setzt Volljährigkeit und volle Geschäftsfähigkeit voraus. Minderjährige dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten mitfahren.
§5 Anweisungen und Verhalten
Den Anweisungen des Piloten und der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Verstoß kann der Veranstalter die Teilnahme verweigern oder den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall entfällt ein Anspruch auf Rückerstattung.
§6 Witterung, Teilnehmerzahl und Terminverschiebung
Bei ungeeigneter Witterung wird die Fahrt verschoben. Der Teilnehmer erhält in diesem Fall einen Ersatztermin. Die Entscheidung über die Durchführung liegt ausschließlich bei der Tucek Luftfahrt GmbH. Die Ballonfahrt findet nur statt, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, behält sich die Tucek Luftfahrt GmbH das Recht vor, den Termin zu verschieben.
§7 Gültigkeit und Haftung für Gegenstände
Das Ticket ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände (z. B. Fotoapparate, Kleidung etc.).
§8 Rückgabe und Übertragbarkeit von Tickets
Tickets sind von der Rückgabe ausgeschlossen, können aber mit Zustimmung der Tucek Luftfahrt GmbH auf Dritte übertragen werden.
§9 Nichtantritt durch Teilnehmer
Terminabsagen müssen spätestens 48 Stunden vor Fahrtbeginn erfolgen. Bei späterer Absage verliert das Ticket seine Gültigkeit. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
§10 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Tucek Luftfahrt GmbH. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Tucek Luftfahrt GmbH
A-5360 St. Wolfgang, Schwarzenbach 73
Tel.: +43 (0)6138 / 3027 · Fax: 3027-4
E-Mail: office@freiheit.at · Internet: www.freiheit.at
